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Neuste Nachrichten

ACHTUNG !!!

Folgendes wurde von Steam bekannt gegeben.

10 November 2011

Sehr geehrte Steam Nutzer und Steam Forumteilnehmer,

Unsere Steam Foren wurden am Sonntag Abend, dem 6. November 2011, kompromittiert. Wir haben mit den Ermittlungen begonnen und herausgefunden, dass dieser Angriff über unsere Steam Foren hinausging.

Wir haben in Erfahrung gebracht, dass die Eindringlinge zusätzlich zu den Steam Foren auch Zugang zur Steam-Datenbank erhalten haben. Diese Datenbank umfasste Informationen bezüglich Benutzernamen, verschlüsselte Passwörter (hashed and salted), Spieleinkäufe, E-Mail-Adressen, Rechnungsadressen und verschlüsselte Kreditkarteninformationen. Wir haben keine Hinweise darauf, dass verschlüsselte Kreditkartennummern oder persönliche Kennungsinformationen von den Eindringlingen entwendet wurden oder dass die Verschlüsselung von Kreditkartennummern oder Passwörtern geknackt wurde. Wir ermitteln diesbezüglich weiter.

Zu diesem Zeitpunkt liegen uns keine Anzeichen auf Kreditkartenmissbrauch vor. Sie sollten dennoch Ihre Kreditkartenaktivität und Ihre Kontoauszüge genaustens beobachten.

Wir wissen, dass nur wenige Forum-Accounts tatsächlich beeinträchtigt wurden, aber wir werden alle Forumteilnehmer bei der nächsten Anmeldung bitten, ihr Passwort zu ändern. Falls Sie Ihr Steam-Forum Passwort auch auf anderen Benutzerkonten verwendet haben, dann ändern Sie bitte diese Passwörter ebenfalls.

Uns liegen keine Angaben über kompromittierte Steam-Accounts vor, deshalb werden wir keine Änderung der Steam-Account Passwörter forcieren (Forum-Passwörter unterscheiden sich von Steam-Passwörtern). Es wäre dennoch keine schlechte Idee, es dennoch zu ändern, insbesondere falls Sie für Ihren Forum-Account und Steam-Account das gleiche Passwort verwenden.

Wir werden die Foren baldmöglichst wieder öffnen.

Ich bedauere diese Situation zutiefst und entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten.

Gabe.

 

Analyse zur EULA von EA Origin

Der Teufel im Vertragsdetail
Ein Anwalt hat für uns die EULA von Electronic Arts’ Internet-Plattform Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers untersucht – und mehrere Rechtsverstöße festgestellt.

 

In den vergangenen Wochen hat Electronic Arts’ Online-Plattform Origin die Spielergemüter erhitzt. Denn in der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) und in den Datenschutz-Richtlinien des Publishers verbergen sich diverse rechtliche Stolperfallen. Beispielsweise nimmt sich EA das Recht, auf den Computern der Nutzer umfassend Daten zu erfassen und auszuwerten. Bleibt die Frage: Ist das wirklich rechtens? Schließlich wird nach Battlefield 3vermutlich jedes künftige EA-Spiel zwingend die Installation von Origin voraussetzen, also unter anderem auch Mass Effect 3.

Wir haben den Rechtsanwalt Thomas Schwenke gebeten, den Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin, die »Electronic Arts Nutzungsbedingugen« sowie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers zu untersuchen. In seinem Gutachten behandelt er zwar nicht alle, wohl aber die auffälligsten und gröbsten Rechtsverstöße. Die analysierten Dokumente entsprechen dem Stand vom 22. Oktober 2011.

Der Autor
Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWIrt(FH), LL.M. (Auckland) ist Partner der Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG in Berlin und berät Gründer sowie Unternehmen in Rechtsfragen zum Social Media Marketing, Datenschutz, Vertragsrecht und Schutz geistiger Rechte. Des Weiteren hält er Workshops und Vorträge zu diesen Themen. Vor seiner Niederlassung als Rechtsanwalt leitete er eine Agentur für Online-Marketing und Webdesign. Obendrein ist Thomas Schwenke passionierter Battlefield-Spieler.

Gesetzlicher Rahmen

Bei der EULA und den Datenschutz-Richtlinien handelt es sich um AGB, die nur innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens der §§ 305 ff BGB zulässig sind. AGB liegen dann vor, wenn eine Partei vorformulierte Vertragsbedingungen der anderen im Rahmen eines Vertrages stellt. Wie die Bedingungen bezeichnet werden (EULA, Nutzungsbedingungen, Richtlinien, Policies, etc), ist irrelevant. Bei der Prüfung der AGB müssen wir insbesondere die folgenden Gesetze beachten.

Abkürzungen
AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen
BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
TMG – Telemediengesetz
UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  • AGB sind nur wirksam, wenn der Verbraucher vor dem Vertragsschluss von ihnen Kenntnis hatte (§ 305 Abs.2 BGB).

  • AGB dürfen nicht überraschend sein, also Klauseln enthalten, mit denen ein durchschnittlicher Verbraucher nicht rechnen muss (Das Gesetz geht davon aus, dass Verbraucher sich die AGB meistens nicht durchlesen) (§ 305 c Abs.1 BGB).

  • AGB müssen transparent sein, das heißt, die Verbraucher müssen sie überblicken und verstehen können (§ 307 Abs.1 BGB).

  • AGB dürfen die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn Verbraucherrechte wie Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche ausgeschlossen werden oder Datenerhebung ohne wirksame Einwilligung erfolgt (§ 307 Abs.1 und 2 BGB).

  • Wenn Zweifel bestehen, was eine Klausel bedeutet, gehen sie zu Lasten des Unternehmens. Das heißt, dass die Klausel im Zweifelsfall unwirksam ist (§ 305 c Abs.2 BGB).

  • Ist eine Klausel unwirksam, wird sie nicht etwa auf das zulässige Maß gestutzt sondern wird komplett gestrichen. Es gilt dann das Gesetz (§ 306 BGB).

Was die Wirksamkeit von Einwilligungen in die Datenerhebung angeht, so sind diese gem. §§ 4a BDSG, 13 Abs.2 TMG nur unter den folgenden Voraussetzungen wirksam:

  • Die Einwilligungsklauseln in den Datennutzungsbedingungen sind allgemein verständlich und

  • besonders hervorgehoben (zum Beispiel fett markiert). Es ist also nicht erlaubt Formulierungen wie »Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass …« im Fließtext zu »verstecken«.

Read more...

 

CS:GO

Jo wie geil. Eindlich. Wurde ja schon Zeit. Endlich wieder ein geiles Game. Die Jungs von Valve verstehen es Nachfolger heraus zu bringen. Gameplay wird sich kaum ändern. Sie bleiben ihrer Linie treu. Die Grafik aber kann sich sehen lassen.

Aber seht selber....

 

 

ARMA 2: Free - Kostenlose ARMA-Version ab heute spielbar

Bohemia Interactive bieten ab heute eine kostenlos spielbare Version der Militärsimulation ARMA 2 an, unter dem Titel ARMA 2: Free. Die Free2Play-Version kommt ohne Kampagne, Mod-Support und HD-Texturen.

 

Wie angekündigt, bietet der Entwickler Bohemia Interactive ab sofort die Vollversion von ARMA 2: Free zum kostenlosen Download an. Dabei handelt es sich um eine abgespeckte Version von ARMA 2 . So fehlt die Solo-Kampagne, der Support für User-Addons und Mods und die HD-Grafik. Die Texturen der Fahrzeuge und sonstigen Objekte in der Spielwelt sind also deutlich geringer aufgelöst als im kostenpflichtigen ARMA 2. Allerdings fallen für ARMA 2: Free auch keine weiteren Gebühren an, es gibt keinen Itemshop oder sonstige Microtransaktionen.

Der Multiplayer-Modus von ARMA 2 wurde vollständig in ARMA 2: Free übernommen. Deshalb sind die Mehrspieler-Modi der beiden Titel auch untereinander kompatibel, vorausgesetzt es werden keine Mods benutzt. Auch das Waffen- und Fahrzeugarsenal ist vollständig, genauso wie der Editor mit dem neue Solo- und Multiplayer-Missionen erstellt werden.

Zum Release von ARMA 2: Free hat Bohemia auch eine Reihe von Screenshots veröffentlicht, die wir in die Bilder-Galerie hochgeladen haben. Die Aufnahmen zeigen die veränderte Grafik und ergänzen den Launch-Trailer zu ARMA 2: Free.

 

Quelle: GameStar

 

Call of Duty: Black Ops - Mod-Tools bei Steam zum Download

Treyarch hat mit etwas Verspätung sein Versprechen eingelöst und nun die erste Version der Mod-Tools für ihren Ego-Shooter Call of Duty: Black Ops veröffentlicht. Die Beta-Fassung ermöglicht jedoch bislang nur kleinere Modifikationen.

 

Bisher ließ sich Call of Duty: Black Ops auf dem PC nur durch halblegale Modloader und auf der Xbox 360 nur durch JTAG-Hack modifizieren. Nach mehrmonatiger Verspätung hat Treyarch nun die offiziellen Mod-Tools für den siebten Teil der Call of Duty-Serie veröffentlicht. Der jüngste Patch v1.9 von Ende Mai hatte dies bereits angekündigt und enthielt auch die nötigen Änderungen für den Spiel-Client (zum Beispiel: Mods-Menüpunkt).

Die Mod-Tools befinden sich derzeit noch im Beta-Status, sind 2,8 Gigabyte groß und können über Steam (unter "Tools") heruntergeladen werden. Wie Treyarchs Cesar „pcdev“ Stastny auf Twitter mitteilte, können damit erstellte Modifikationen nur auf Nicht-Ranglisten-Server (Unranked) hochgeladen werden.

Das Mod-Paket ist aber offenbar noch nicht vollständig (viele Modelle und Radiant-Mapeditor fehlen) und pcdev zufolge soll es in Kürze einen weiteren Patch dafür geben. Bislang können daher auch noch keine eigenen Karten erstellt werden, sondern erstmal nur kleine Änderungen bei den Spielmodi und -optionen vorgenommen werden. Der Mapeditor soll erst nachgeliefert werden, wenn die Beta-Phase der Mod-Tools beendet ist.

Wahrscheinlicher ist, dass Treyarch erst die Veröffentlichung (28. Juni für Xbox 360 und Ende Juli für PC und PS3) des dritten Download-Pakets Annihilation abwarten will, das wieder vier neue Karten für den Mehrspieler-Modus und ein neues Zombie-Survival-Level zum Preis von ca. 14 Euro liefern wird.

Zudem ist es fraglich wie viele Modder und Karten-Designer jetzt noch Zeit in neue Inhalte für Black Ops investieren wollen, wenn im November mit Modern Warfare 3 bereits der nächste Call of Duty-Teil erscheinen soll und sicherlich wieder viele Spieler vom jetzigen Black Ops abziehen wird.

 

Quelle: GameStar

 
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